Der große Vorteil einer kurzfristigen Beschäftigung (wie alle Jobs bei InStaff) ist:
=> Du zahlst keine Sozialabgaben.
Es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Bedeutet für dich: mehr Netto vom Brutto!
Welche Steuern fallen an?
Trotzdem musst du bei kurzfristigen Beschäftigungen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zahlen.
Wie viel das genau ist, hängt von deinen persönlichen Daten ab, vor allem von deiner:
Steuerklasse
Höhe deines Monatslohns
ggf. Freibeträgen
Kirchenzugehörigkeit (bei evangelisch oder katholisch, 8 % bis 9 % Kirchensteuer)
Da wir bei InStaff immer nach ELStAM (also nach deinen persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) abrechnen, gibt es bei uns keine Pauschalbesteuerung.
Wie hoch ist die Lohnsteuer?
In vielen Fällen liegt die Lohnsteuer zwischen 0 % und 10 % des Monatslohns, teilweise sogar darunter.
Je nach Steuerklasse und Monatsverdienst kann der Steuerabzug aber auch deutlich höher ausfallen. In manchen Fällen auf 20 % bis etwa 30 % des jeweiligen Monatslohns.
Warum können die Abzüge manchmal so hoch wirken?
Wir rechnen monatsweise ab. Dabei wird dein Monatsverdienst so behandelt, als würdest du ihn jeden Monat verdienen.Das nennt sich Progressionsprinzip:
Dein Monatslohn wird auf ein Jahresgehalt hochgerechnet
Dazu wird der passende Steuersatz ermittelt
Dieser wird wieder auf den Monat heruntergebrochen
Wenn du also einmalig oder unregelmäßig einen hohen Monatsverdienst hast, kann der Grenzsteuersatz steigen und damit auch der Lohnsteuerabzug auf diesem Lohnschein.
Wichtig zu wissen:
Das heißt nicht, dass du im Jahr wirklich so viel Steuern zahlst, weil die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuer ist.
Besonderer Fall: Steuerklasse 6
Wenn du über Steuerklasse 6 abgerechnet wirst (z. B. weil du noch einen anderen Job hast), kann der Steuerabzug besonders hoch sein, weil:
es keine Freibeträge gibt (kein Grundfreibetrag, keine Pauschalen)
alles ab dem ersten Euro versteuert wird
ebenfalls das Progressionsprinzip gilt
Dadurch können über 20 %–30 % Lohnsteuer in einzelnen Abrechnungsmonaten auftreten, auch wenn du im Jahr insgesamt wenig verdienst und später viel wiederbekommst.
Gute Nachricht: Steuerfreibetrag
Du hast einen jährlichen Steuerfreibetrag von ca. 12.348 € (Stand 2026).
Bleibst du mit deinem gesamten Einkommen im Jahr unter dieser Grenze, kannst du dir einen Großteil oder die gesamte einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung am Jahresende komplett zurückholen.
Beispiel: Steuerklasse 1 vs. Steuerklasse 6
Hier ein fiktives Zahlenbeispiel, welches das oben beschriebene Prinzip veranschaulichen soll:
Stell dir vor, du arbeitest im April 2026 an mehreren Tagen ((kurzfristige Beschäftigung)und verdienst insgesamt 2.000 € brutto.
Fall A: Abrechnung mit Steuerklasse 1
Bruttolohn im Monat: 2.000 €
Steuerklasse: 1
Kirchensteuer: nein
So sieht die Lohnabrechnung ungefähr aus:
Lohnsteuer: ca. 214 €
Solidaritätszuschlag: 0 € (fällt bei niedriger Lohnsteuer weg)
Kirchensteuer: 0 €
Sozialabgaben: 0 €
=> Nettoauszahlung: ca. 1.786 €
Effektiver Steuerabzug: ca. 10,7 %
Fall B: Abrechnung mit Steuerklasse 6
Gleicher Verdienst, aber mit Steuerklasse 6.
Bruttolohn im Monat: 2.000 €
Steuerklasse: 6
Kirchensteuer: nein
So sieht die Lohnabrechnung ungefähr aus:
Lohnsteuer: ca. 417 €
Solidaritätszuschlag: 0 €
Kirchensteuer: 0 €
Sozialabgaben: 0 €
=> Nettoauszahlung: ca. 1.583 €
Effektiver Steuerabzug: ca. 20,9 %
Bitte beachte, dass wir keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Unsere Hinweise in E-Mails und auf der Plattform dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung. Sie erfolgen daher ohne rechtliche Gewähr. Eine verbindliche Auskunft kann dir das Finanzamt oder ein Steuerberater geben.

